Schulplatz einklagen NRW | Wunschschule abgelehnt?
Das Wichtigste zur Schulplatzklage (TL;DR)
- Ziel: Aufnahme an der Wunschschule (Gymnasium, Gesamtschule, Grundschule).
- Strategie: Aufdeckung versteckter Kapazitäten ("Kapazitätsklage") und Fehler im Auswahlverfahren.
- Verfahren: Widerspruch + Eilantrag beim Verwaltungsgericht (schnelle Entscheidung).
- Kosten: Übernahme durch Rechtsschutzversicherung möglich.
Ihr Kind hat eine Ablehnung von der Wunschschule erhalten? Für viele Familien bricht eine Welt zusammen. Der Schulweg ist zu weit, Freunde gehen auf andere Schulen oder das pädagogische Profil passt nicht. Akzeptieren Sie die Ablehnung nicht! Schulplätze werden oft rechtswidrig vergeben.
Zeitdruck: Eilverfahren nötig!
Bis zum Schuljahresbeginn ist wenig Zeit. Ein normaler Prozess dauert zu lang. Wir beantragen sofort einstweiligen Rechtsschutz, damit Ihr Kind pünktlich eingeschult wird.
Wie wir Schulplätze "freiklagen"
Viele Schulen lehnen Schüler ab mit der Begründung: "Wir sind voll". Doch stimmt das wirklich? Oft werden Klassenstärken willkürlich festgelegt oder Räume nicht genutzt. Wir prüfen das:
1. Die Kapazitätsklage
Wir rechnen nach. Wie viele Schüler passen wirklich in die Klassen? Wurde der Klassenteiler richtig angewandt? Oft finden wir so "versteckte Plätze", die das Gericht dann freigeben muss. Das nennt man "Kapazitätsklage".
2. Fehler im Auswahlverfahren
Wenn es wirklich mehr Bewerber als Plätze gibt, muss die Schule auswählen. Wurden Härtefälle beachtet? Zählen Geschwisterkinder? War das Losverfahren fair? Hier passieren die meisten Fehler!
Härtefälle & Geschwisterkinder
Besondere Umstände können einen Rechtsanspruch auf Aufnahme begründen. Ein Härtefall liegt nicht schon vor, wenn der Schulweg "unbequem" ist. Aber:
- Pflegebedürftige Angehörige, die betreut werden müssen.
- Medizinische Gründe, die eine bestimmte Schule erfordern.
- Geschwisterkinder, die bereits die Schule besuchen (in manchen Kommunen ein Kriterium).
Die 20 wichtigsten Fragen zur Schulplatzklage
Erfolgsaussichten & Strategie
Ablauf & Fristen
Spezielle Konstellationen
Schulplatzklagen in ganz NRW
Wir kämpfen für Ihren Wunschschulplatz in Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Bochum, Münster und dem gesamten Ruhrgebiet. Wir kennen die Tricks der Schulämter.
Wunschschule einklagen!
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